Unbegleitete minderjährige Ausländer: Land ist beim Kreis Plön mit 1 Million Euro in Verzug

(24.10.2016) Zum 01.11.2015 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" in Kraft getreten, mit dem u. a. eine stärkere Gleichverteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) auf die Bundesländer und innerhalb dieser auf die einzelnen Kommunen erreicht werden sollte.

Derzeit befinden sich 93 UMA in der Zuständigkeit des Kreises Plön, was der Sollquote entspricht.

Ein Großteil der mit den UMA verbundenen Aufwendungen wird durch das Land erstattet; allerdings kommt es hier zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung.


"Derzeit geht der Kreis Plön gegenüber dem Land mit 967.000 Euro in Vorleistung. Da dies allerdings bislang nur die Zahlen bis Ende September sind, dürfte sich der Betrag bis zum Jahresende auf mindestens 1 Mio. Euro summieren", so der CDU-Kreistagsabgeordnete Tade Peetz.

Nach Auskunft der Kreisverwaltung seien nach einem Gespräch mit dem Land in den letzten Monaten verstärkt Kostenanerkenntnisse durch das Land eingegangen.

Peetz: "Kostenanerkenntnisse sind ja schön und gut, allerdings hieß es seitens der Landesregierung immer, dass schnell und unbürokratisch geholfen werde. Das gilt nach unserer Meinung dann auch für die Umsetzung der direkten Finanzbeziehungen zwischen Land und Kreisen. Eine vorläufige Abschlagzahlung wäre das Mindeste."

Für 2017 werden bei den Aufwendungen 2 Mio. Euro erwartet. Seitens des Landes wird mit einer Erstattung von 1,9 Mio. gerechnet.
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